Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Business-Center-Dienstleistungen der ebuero AG


(Stand: August 2014)

§ 1 Leistungsumfang, Vertragsgegenstand

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Business-Center-Dienstleistungen der ebuero AG. Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind neben den AGB das Preisverzeichnis der ebuero AG in seiner jeweils gültigen Fassung sowie die Hausordnung des jeweils gebuchten Business-Center-Standortes, die dem Auftraggeber mit der Beauftragung zur Kenntnis gegeben werden.

(2) Soweit in diesen Zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen vereinbart werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebuero AG (im Folgenden „ebuero-AGB“ in ihrer jeweils gültigen Fassung, die jederzeit unter http://www.ebuero.de/agb/ abrufbar sind.

(3) Mit der Beauftragung des Service „Geschäftsadresse“ erwirbt der Auftraggeber das Recht, während der Vertragslaufzeit im Geschäftsverkehr (auf Briefbögen, Internet-Seiten etc.) die von der ebuero AG zur Verfügung gestellte Anschrift als Geschäftsadresse zu nutzen. Zur Verwendung der Geschäftsadresse im Impressum der Webseite des Auftraggebers oder für Eintragungen in öffentlichen Verzeichnissen oder Registern berechtigt dieser Service nicht, es sei denn die Anschrift wird ausdrücklich als Postanschrift oder als  unselbständige Zweigniederlassung gekennzeichnet und der Hauptsitz des Unternehmens ist  dort angegeben. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Geschäftsadresse als Sitz oder Hauptniederlassung seines Unternehmens zu verwenden.

4) Der Service „Firmendomizil“ beinhaltet zusätzlich die Befugnis, die Adresse bei allen sonstigen geschäftlichen Anmeldungen und Eintragungsersuchen (z.B. Gewerbeanmeldung, steuerlicher Anmeldung, Handelsregistereintragungen) anzugeben.

(5) Bei allen  durch den Auftraggeber veranlassten  Veröffentlichungen, Anmeldungen und Eintragungen hat  dieser  selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass die handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen rechtlichen und/oder tatsächlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Anmeldungen und Eintragungsersuchen eingehalten werden. Die ebuero AG kann hierfür keinerlei Haftung übernehmen.

(6) Die Nutzung der Zusatzleistungen „Firmendomizil“ ist nicht zulässig, wenn nur die „Geschäftsadresse“ gebucht wurde. Verstößt ein Auftraggeber hiergegen, so gilt ab dem Zeitpunkt und für die Dauer der unberechtigten Nutzung das Entgelt für den Service „Firmendomizil“ nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis als vereinbart.

(7) Die Inanspruchnahme der vorgenannten Business-Center-Dienstleistungen ist nur durch den Auftraggeber selbst für das von ihm bei Vertragsschluss genannte Unternehmen gestattet. Die Nutzung durch Dritte ist untersagt. Überlässt der Auftraggeber vertragswidrig die ihm zur Verfügung gestellte Adresse Dritten oder nutzt sie selbst für nicht bei Vertragsschluss genannte Unternehmen, so gilt mit ihm hierfür ab dem Zeitpunkt und für die Dauer der unberechtigten Nutzung durch den oder die Dritten jeweils das vertraglich geschuldete Entgelt als zusätzlich vereinbart.

(8) Die  Dienstleistungen beinhalten in jedem Fall die Annahme der für den Auftraggeber an der Geschäftsadresse eingehenden Post, Betreuung des Standortes montags bis freitags von 09:00-18:00 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen) sowie Anbringung eines Firmenschildes oder einer vergleichbaren Einrichtung (z.B. elektronisches Display) im Eingangsbereich.

(9) Gegenstand der Vereinbarung ist nur die Entgegennahme von Briefpost sowie von kleineren Warensendungen oder Päckchen mit einer Maximalgröße von 60× 30×15 cm. Die Entgegennahme von größeren Sendungen bedarf der vorherigen Ankündigung durch den Auftraggeber und der Zustimmung durch die ebuero AG. Ein Anspruch auf Annahme solcher Sendungen besteht nicht.

(10) Angenommene Post hält die ebuero AG während der in Absatz 8 genannten Geschäftszeiten zur Abholung bereit oder leitet sie - ggf. auch, nachdem diese eingescannt wurde, in elektronischer Form - an eine von dem Auftraggeber benannte Adresse weiter. Sie sorgt durch die Bereitstellung entsprechender Vorrichtungen sowie die Unterrichtung der entsprechenden Dienstleister dafür, dass sämtliche Sendungen, die an die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Geschäftsadresse gerichtet sind, sie zuverlässig erreichen. Für eventuelle Fehlleistungen Dritter, wie z. B. der Deutschen Post AG, übernimmt die ebuero AG keine Haftung.

(11) Bei der Weiterleitung der Post ist stets nur die rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung bzw. Weiterleitung geschuldet.

(12) Die ebuero AG gewährt dem Auftraggeber hinsichtlich der von ihr erbrachten Leistungen und Services keinerlei Wettbewerbs- oder Konkurrenzschutz.

(13) Der Telefon- und Büroservice der ebuero AG ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses. Hierfür gelten ausschließlich  die  ebuero- AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(14) Hat der Kunde sowohl den Service „Geschäftsadresse“ als auch den Telefon- und Büroservice der ebuero AG beauftragt (z.B. im Paket „Virtual Office mit Full-Service“), so gelten für sämtliche Leistungen die Kündigungsfristen des § 3 Abs. 2 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§ 2 Obliegenheiten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Business-Center-Dienstleistungen der ebuero AG für keinerlei geschäftliche oder private Aktivitäten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art – verstoßen oder die geeignet sind, das Ansehen der ebuero AG zu beeinträchtigen bzw. zu schädigen. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, er verfüge über mehr Rechte als über die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen Nutzungsrechte an der Geschäftsadresse (z.B. er sei alleiniger Nutzer des Business-Center-Standortes). Jegliche eigenmächtige bauliche oder sonstige optische Änderung an den Räumlichkeiten ist untersagt.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ebuero AG davon in Kenntnis zu setzen, wenn er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längeren Zeitraum als 2 Wochen telefonisch nicht zu erreichen und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Er hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Mobiltelefon, Faxgerät etc.) empfangsbereit sind und Postsendungen an die von ihm angegebene Anschrift (Postweiterleitungsadresse), insbesondere ggf. an der Geschäftsadresse eingehende behördliche Zustellungen, ihn erreichen.

(3) Ist absehbar, dass der Auftraggeber die Geschäftsadresse oder von ihm hinzugebuchte Räume und die dazugehörende Infrastruktur (z.B. Eingangs- und Wartebereich) in einer über das übliche Maß hinausgehenden und eventuell andere Auftraggeber der ebuero AG beeinträchtigenden Art und Weise nutzen will (z.B. durch Fernsehaufnahmen oder "Bewerber-Castings"), so hat er dies gegenüber der ebuero AG rechtzeitig anzukündigen. Eine solche Nutzung ist nur in Absprache und nach vorheriger Zustimmung der ebuero AG zulässig, welche die ebuero AG von der Zahlung eines angemessenen Zusatzentgelts abhängig machen darf.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der ebuero AG eine im Original unterzeichnete Postvollmacht zu erteilen, um die Entgegennahme der für den Auftraggeber an der Geschäftsadresse eingehenden Postsendungen zu ermöglichen.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ebuero AG unverzüglich über Änderungen seiner Anschrift, der telefonischen Erreichbarkeit, der Kontoverbindung, der  Rechtsform, der gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretung sowie sonstiger für das Vertragsverhältnis vergleichbar wesentlicher Umstände zu unterrichten.


§ 3 Vertragsbeginn, Kündigung, Pflichten bei Beendigung des Vertrages

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt zum vereinbarten Termin.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Vertragsjahr einen Monat zum Ende des Abrechnungszeitraums (§ 4 Abs. 3 der ebuero-AGB), ab dem zweiten Vertragsjahr 3 Monate zum Ende des Abrechnungszeitraums. Das Recht zur - ggf. fristlosen - Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Die ebuero AG ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:

a. der Auftraggeber seine bei Vertragsabschluss angegebene Anschrift - die von der nach diesen Bedingungen zur Verfügung gestellten Geschäftsadresse verschieden sein muss (Firmensitz, ordentliche Betriebsstätte oder Vergleichbares) - ändert und er der ebuero AG nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue Anschrift mitteilt; als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches oder Vergleichbares,

b. der Auftraggeber mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus zwei Rechnungen in Verzug gerät,

c. der Auftraggeber mit der Zahlung von Leistungsentgelt in Höhe von mehr als dem Doppelten des Kreditlimits (§ 4 Abs. 6 der ebuero-AGB) in Verzug gerät,

d. der Auftraggeber schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung durch die ebuero AG abstellt. Bei erheblichen Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich,

e. erhebliche und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsgebaren des Auftraggebers gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) verstößt,

f. über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

(4) Die Kündigung durch den Auftraggeber ist entweder

  • telefonisch über die  Kundenhotline unter 0800 4040 04 72 bzw. +4930 469 993 300 unter Identifikation mit dem bei Vertragsbeginn vereinbarten Passwort für die telefonische Nutzung („Telefonpasswort“) innerhalb der Geschäftszeiten von 09:00 bis 18:00 Uhr,
  • schriftlich an die ebuero AG, Hauptstraße 8, 10827 Berlin, oder
  • in Textform per Fax an 0800 40400473 bzw. +4930 469993301 oder per E-Mail an service@ebuero.de

zu erklären. In allen Fällen erteilt die ebuero AG dem Auftraggeber unverzüglich eine Kündigungsbestätigung.

(5) Die Kündigung durch die ebuero AG kann in Schrift-  oder Textform ausgesprochen werden. Eine schriftliche Kündigung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber benannte Anschrift gerichtet wurde, dort aber nicht zugestellt werden konnte oder nicht entgegengenommen worden ist.

(6) Nach dem Ende der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber nicht mehr berechtigt, die ihm zuvor überlassene Adresse in irgendeiner Form im Rechts- oder Geschäftsverkehr zu verwenden. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Adresse nach dem Ende der Vertragslaufzeit aus allen öffentlichen Registern und sonstigen Verzeichnissen gelöscht und nicht mehr auf von ihm zu verantwortenden Internetseiten sowie seinem Geschäftspapier angegeben wird.

(7) Verwendet der Auftraggeber unter Verstoß gegen Abs. 6 die ihm überlassene Adresse auch nach Vertragsende weiter, so gilt für die Zeit der unberechtigten Verwendung ein Betrag von 70% des für die berechtigte Verwendung geschuldeten Entgelts als vereinbart, sofern die Weiterverwendung nicht ausschließlich darauf beruht, dass es dem Auftraggeber trotz Aufwendung der ihm zumutbaren Sorgfaltspflichten nicht möglich war, die Verwendung rechtzeitig zu beenden. In der Geltendmachung dieses Anspruchs ist keine Genehmigung der unberechtigten Nutzung durch die ebuero AG zu sehen; die Geltendmachung von entsprechenden Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt.


§ 4 Kaution, Sicherung

Die ebuero AG ist entsprechend § 5 der ebuero-AGB berechtigt, für die Nutzung der unter § 1 genannten Dienstleistungen vom Auftraggeber eine angemessene Kaution, den Schuldbeitritt einer natürlichen Person und/oder die Stellung eines gleichwertigen Sicherungsmittels zu verlangen. Die Kaution ist unverzinslich.


§ 5 Konferenzräume

(1) Die ebuero AG stellt dem Auftraggeber nach Maßgabe der Verfügbarkeit und auf Grund gesonderter Absprache Konferenzräume in den Business Centern zur Verfügung. Vom Auftraggeber für eine Konferenzraumnutzung zu entrichtende Kosten, Größe und Ausstattung richten sich nach dem jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnis.

(2) Stehen zu einem gewünschten Zeitraum keine Konferenzräume zur Verfügung, so besteht kein Anspruch auf Bereitstellung. Der Auftraggeber hat jedoch Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung zu Alternativterminen. Hat die ebuero AG dem Auftraggeber bereits eine Buchung bestätigt, so ist sie berechtigt, ihm statt dieses Raumes einen gleichwertigen oder höherwertigen Konferenzraum zum gleichen Preis zuzuweisen.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Konferenzräume pünktlich zum Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit zu verlassen. Überschreitungen der Nutzungszeit sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der ebuero AG und in diesem Fall gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts zulässig. Auch bei nicht zuvor abgesprochener Überschreitung der Nutzungszeit hat der Auftraggeber das nach dem Leistungsverzeichnis zu zahlende Entgelt für diese gesonderte Nutzung zu zahlen. Die ebuero AG behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vor.


§ 6 Haftung

(1) Für die Haftung der ebuero AG gelten die Regelungen des § 8 der ebuero-AGB.

(2) Der Auftraggeber haftet zudem für sämtliche von ihm verursachten Beschädigungen an von ihm genutzten Räumen und Gegenständen der ebuero AG. Für von seinen Besuchern, Geschäftspartnern, Lieferanten etc. verursachte derartige Beschädigungen hat der Auftraggeber einzustehen.


§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Vernichtung nicht zustellbarer Post

(1) Die ebuero AG behält sich für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus zwei Rechnungen oder in Höhe von mehr als dem Doppelten des Kreditlimits (§ 4 Abs. 6 der ebuero-AGB) in Verzug gerät, vor, die Postweiterleitung an den Auftraggeber einzustellen, bis die offenen Posten ausgeglichen sind. Die Möglichkeit der persönlichen Abholung der Post gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises bleibt hiervon unberührt.

(2) Für den Fall, dass dem Auftraggeber eingehende Post deshalb nicht übermittelt werden kann, weil er unter Vernachlässigung seiner sich aus § 2 ergebenden Obliegenheiten keine Post-Weiterleitungs-Anschrift angegeben hat, behält sich die ebuero AG vor, die Post drei Monate nach deren Eingang zu vernichten. Sofern die ebuero AG über eine andere Kontaktmöglichkeit verfügt (Telefon, E-Mail) wird sie die Post erst dann vernichten, wenn sie dem Auftraggeber die Vernichtung zuvor angekündigt hat. Das vorstehende gilt auch, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind und die ebuero AG dem Auftraggeber zuvor rechtzeitig die Vernichtung angekündigt und Gelegenheit gegeben hat, durch Ausgleich der offenen Posten die Weiterleitung zu ermöglichen oder die Post persönlich abzuholen.


§ 8 Sonstiges

(1) Auf dieses Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Soweit die Parteien darüber verfügen können (§§ 29 Abs. 2, 38 ZPO) ist Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Ansprüche der Parteien und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der ebuero AG. Die Parteien können jeweils auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.

(3) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was von den Parteien des vorliegenden Vertrages gewollt wurde.